2G - Nachweis ab 28.01. wieder ausreichend
Liebe Gäste und Freunde vom Auerhahn,
ab dem 28.01. ist ein Aufenthalt wieder unter der 2G Regel möglich. Bitte bringen Sie den digitalen Impfnachweis oder Genesenennachweis (maximal 90 Tage alt) mit.
AUSNAHMEN FÜR KINDER:
Kinder bis einschließlich 5 Jahren benötigen keinen Nachweis! Bei Schülern zwischen 6 und 17 Jahren, die regelmäßig getestet werden, reicht der Schülerausweis als Nachweis.
Die 2G-Regelung gilt dementsprechend auch für externe Gäste, die im Restaurant oder in unseren Hütten einkehren möchten oder unser Day Spa besuchen.
Bei Buchungen gelten unsere üblichen Stornobedingungen. Coronabedingte Stornierungen sind allerdings jederzeit kostenfrei möglich. Coronabedingt bedeutet, Sie sind selbst Coronainfiziert, müssen sich in Selbstisolation begeben oder der Hotelbetrieb wird durch staatliche Anordnungen eingeschränkt!
Eine Übersicht über alle wichtigen Informationen für Ihren Urlaub, Anpassungen im Serviceablauf sowie eventuellen Einschränkungen finden Sie immer aktuell auf unserer Corona-Informations-Seite.
Falls Sie aus dem Ausland anreisen beachten Sie bitte die Regelungen des Auswärtigen Amts.
Auf Ihren Besuch freuen wir uns trotzdem und ganz besonders.
Herzliche Grüße und bis bald in Hinterlangenbach,
Ihre Familie Zepf
und alle freundlichen Mitarbeiter