Alarmstufe II - 2G+ gilt ab 4. Dezember
Liebe Gäste,
ab Samstag, 4. Dezember 2021 wurden die Regeln in Baden-Württemberg für Corona-Alarmstufe leider deutlich verschärft. Ab sofort gilt die 2G+ Regel, das bedeutet neben einem Impf- oder Genesenennachweis ist ZUSÄTZLICH ein negativer Schnelltets (max. 24h alt) oder PCR Test (max. 48h alt) nötig.
Vor muss täglich alle 24h ein Schnelltest durchgeführt werden. Sie können gerne Ihre eigenen Tests mitbringen oder vor Ort Test-Kits erwerben. Der Test muss dann unter Aufsicht an der Rezeption durchgeführt werden.
AUSNAHMEN VON DER TESTPFLICHT: Geboosterte und Personen, deren Zweitimpfung / Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegt müssen keinen Test vorlegen!
Das bedeutet, dass Sie keinen Testnachweis benötigen falls
- Sie geboostert sind (3. Impfung oder 2. Impfung nach Johnson)
- Sie 2fach geimpft sind (2. Impfung liegt nicht länger als 6 Monate zurück)
- Sie genesen sind und die Genesung nicht länger als 6 Monate zurück liegt
Kinder unter 6 Jahren und Schüler die regelmäßig getestet werden sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen. Ansonsten ist für Kinder von 6-17 Jahren ein Antigen-Test ausreichend.
Die 2G+ Regelung gilt ab sofort auch für externe Gäste, die im Restaurant oder in unseren Hütten einkehren möchten.
ab Samstag, 4. Dezember 2021 wurden die Regeln in Baden-Württemberg für Corona-Alarmstufe leider deutlich verschärft. Ab sofort gilt die 2G+ Regel, das bedeutet neben einem Impf- oder Genesenennachweis ist ZUSÄTZLICH ein negativer Schnelltets (max. 24h alt) oder PCR Test (max. 48h alt) nötig.
Vor muss täglich alle 24h ein Schnelltest durchgeführt werden. Sie können gerne Ihre eigenen Tests mitbringen oder vor Ort Test-Kits erwerben. Der Test muss dann unter Aufsicht an der Rezeption durchgeführt werden.
AUSNAHMEN VON DER TESTPFLICHT: Geboosterte und Personen, deren Zweitimpfung / Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegt müssen keinen Test vorlegen!
Das bedeutet, dass Sie keinen Testnachweis benötigen falls
- Sie geboostert sind (3. Impfung oder 2. Impfung nach Johnson)
- Sie 2fach geimpft sind (2. Impfung liegt nicht länger als 6 Monate zurück)
- Sie genesen sind und die Genesung nicht länger als 6 Monate zurück liegt
Kinder unter 6 Jahren und Schüler die regelmäßig getestet werden sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen. Ansonsten ist für Kinder von 6-17 Jahren ein Antigen-Test ausreichend.
Die 2G+ Regelung gilt ab sofort auch für externe Gäste, die im Restaurant oder in unseren Hütten einkehren möchten.
Bei Buchungen gelten unsere üblichen Stornobedingungen. Coronabedingte Stornierungen sind allerdings jederzeit kostenfrei möglich. Coronabedingt bedeutet, Sie sind selbst Coronainfiziert, müssen sich in Selbstisolation begeben oder der Hotelbetrieb wird durch staatliche Anordnungen eingeschränkt!
Eine Übersicht über alle wichtigen Informationen für Ihren Urlaub, Anpassungen im Serviceablauf sowie eventuellen Einschränkungen finden Sie immer aktuell in den FAQs. Auf Ihren Besuch freuen wir uns trotzdem und ganz besonders. Erleben Sie den Auerhahn in entspannender Atmosphäre und genießen die Adventszeit.
Eine Übersicht über alle wichtigen Informationen für Ihren Urlaub, Anpassungen im Serviceablauf sowie eventuellen Einschränkungen finden Sie immer aktuell in den FAQs. Auf Ihren Besuch freuen wir uns trotzdem und ganz besonders. Erleben Sie den Auerhahn in entspannender Atmosphäre und genießen die Adventszeit.
Herzliche Grüße und bis bald in Hinterlangenbach,
Ihre Familie Zepf
und alle freundlichen Mitarbeiter